Sport
Die Fackel für die "Special Olympics München 2012", die Nationalen Spiele für Menschen mit geistiger Behinderung, wird am Sonntag, 20. Mai, auch durch den Landkreis Roth getragen! » mehr |
Sportförderung
Der Landkreis Roth gewährt den Sportvereinen Zuschüsse für den Neubau bzw. die Generalinstandsetzung von Sport- und Übungsstätten. Förderhöhe und die allgemeinen Fördervoraussetzungen sind der Richtlinie zur Jugendsportförderung zu entnehmen. Der Zuschuss ist mittels Formblatt " Zuwendung Sportstättenbau" bei der Kreisfinanzverwaltung, Herr Stadler (Tel. 09171/81-339), anzufordern. » mehr |
DOKUMENTE LANDKREISLAUF
Die Meldeblätter können heruntergeladen, händisch ausgefüllt und anschließend postalisch an Landratsamt Roth, Martina Leykauf, Weinbergweg 1, 91152 Roth oder per Fax unter 09171 81-102 direkt ans Landratsamt gesendet werden.
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Anbei erhalten Sie die Ausschreibung des Landkreislaufes 2012.
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SPORT - AKTUELLE DOWNLOADS
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus gewährt nach Maßgabe der Sportförderrichtlinien und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen Zuwendungen zur Förderung des außerschulischen Sports an Sportvereine und -verbände.
Zur Beantragung der Vereinspauschale 2012 ist durch die Vertretungsberechtigten der Sportvereine dieser Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit den erforderlichen Anlagen bis spätestens 21.02.2012 an das Landratsamt Roth, Kommunalwesen, Weinbergweg 1, 91154 Roth einzusenden.
Das Formular kann am PC ausgefüllt und auch auf einem Datenträger gespeichert werden.
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Die Anlage zum Antrag ist nur abzugeben, falls die Übungsleiterlizenz noch in einem weiteren Verein eingesetzt werden soll.
Das Formular kann am PC ausgefüllt und auch auf einem Datenträger gespeichert werden.
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Die Erläuterung gibt ergänzende Informationen zur Beantragung der Vereinspauschale 2012.
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Das PDF-Dokument enthält eine Übersicht aller gemäß der Sportförderrichtlinien anerkannten Übungsleiterlizenzen.
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Der Landkreis Roth gewährt den Sportvereinen Zuschüsse für den Neubau bzw. die Generalinstandsetzung von Sport- und Übungsstätten. Förderhöhe und die allgemeinen Fördervoraussetzungen sind der Richtlinie zur Jugendsportförderung zu entnehmen. Der Zuschuss ist mittels Formblatt "Zuwendung Sportstättenbau" bei der Kreisfinanzverwaltung, Herr Stadler (Tel. 09171/81-339), anzufordern.
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Der Baufortschritt ist mit der Baustandsanzeige beim Landratsamt nachzuweisen.
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Die Richtlinie für die Gewährung von Kreisinvestitionszuschüssen zur Jugendsportförderung zum Herunterladen.
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Hier können Sie das Jugendschutzgesetz im Hinblick auf den Sportstättenbau für den Jugendbereich kostenlos herunterladen.
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