Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen - bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Kita, Hort und Schule, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen. Das Bildungspaket der Bundesregierung unterstützt gezielt 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche, deren Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II sind (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, und eröffnet ihnen so bessere Lebens- und Entwicklungschancen.
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Im Landkreis Roth gibt es zahlreiche Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen: Die Kontaktdaten finden Sie hier. |
Oft gesucht werden die Adressen von Einrichtungen der sozialen Fürsorge und anderen gemeinnützigen Einrichtungen. Eine vollständige Auflistung der Einrichtungen im Landkreis Roth findet sich hier. |
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Die Mitarbeiter des Pflegestützpunktes Landkreis Roth bieten neutrale Beratung und Unterstützung für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen.
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Ansprechpartner sowie alle wichtigen Erstinformationen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende finden Sie hier. |
Der Landkreis Roth ist Heimat von Ausländern aus den verschiedensten Ländern. Das Personenstands- und Ausländerwesen ist Ansprechpartner in allen Fragen rund um Migration, Einbürgerung und Intergration. |
Die Spendenaktion „Jeder Bürger 1 Mark“ wurde 1984 von Landrat Dr. Helmut Hutzelmann ins Leben gerufen. Seit 1993 führt Landrat Herbert Eckstein die Spendenaktion „Jeder Bürger 1 Euro“ weiter. |